Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
Teasertext zum Projekt "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt"
Über das Projekt "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt"
Text über das Projekt Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt
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Teilprojekte
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Diverse Identität – Interdisziplinäre Annäherungen an das Phänomen Intersexualität
"Der Umgang der Kirche mit intersexuellen Menschen sollte durch Anerkennung und Respekt gegenüber der Vielfalt der Menschen geprägt sein", erklärte 2017 die damalige geschäftsführende Studienleiterin des Studienzentrums für Genderfragen, Jantine Nierop.
In kirchlichen Stellungnahmen und theologischen Veröffentlichungen sei Intersexualität noch kaum bedacht worden, schreiben Jantine Nierop sowie Julia Koll (Ev. Akademie Loccum) und Gerhard Schreiber (Institut für Theologie und Sozialethik, TU Darmstadt) als Herausgeber*innen. Bisher bildeten demnach die Annahme der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen und der damit einhergehende Dualismus von Mann und Frau "eine nahezu unhinterfragte Selbstverständlichkeit". Es sei wichtig, auch die kirchlich-theologische Ausblendung intersexueller Menschen "ein für alle Mal" zu beenden.
Die Aufsätze des in der Reihe "Schriften zu Genderfragen in Kirche und Theologie" erschienenen Bandes beleuchten das Thema Intersexualität aus historischer, juristischer, psychologischer, soziologischer, medizinischer und theologischer Perspektive. In der Veröffentlichung gibt Lucie Veith, ehem. Bundesvors. des Vereins Intersexuelle Menschen e.V., einen Überblick über das Phänomen der Intersexualität. Gerhard Schreiber stellt eingehend die theologische Auseinandersetzung mit Intersexualität vor. Zu Wort kommen außerdem die Juristin Konstanze Plett von der Uni Bremen, Anike Krämer vom Lehrstuhl für Gender Studies der Ruhr-Uni Bochum, der niederländische Theologe Peter-Ben Smit und die Gemeindepfarrerin Annina Ligniez aus Enger/Westfalen.
Als intersexuell werden Menschen bezeichnet, die sich nicht eindeutig dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen - in Deutschland trifft dies nach Schätzungen auf über 100.000 Personen zu. Über ihre Existenz zu sprechen, galt lange Zeit als Tabu. Intersexuelle Menschen hatten Benachteiligungen, Stigmatisierung und Ausgrenzung zu ertragen, auch im rechtlichen Bereich. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 rückte das Thema stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit: Daraufhin musste der Gesetzgeber für Intersexuelle eine dritte Eintragsmöglichkeit im Personenstandsregister neben "weiblich" und "männlich" schaffen. Seit Januar 2019 können sich intersexuelle Menschen als "divers" eintragen lassen.
Neu erschienen ist außerdem die Handreichung "Diverse Identität in a nutshell", in der die wissenschaftlichen Beiträge stark gekürzt aufbereitet und um zusätzliche Informationen rund um das Thema Intergeschlechtlichkeit ergänzt wurden.
Transidentität – Untertitel
Text zu Transidentität
Zugehörige Publikationen
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